Wie schnell darf ein Elektrofahrrad sein?
Das kommt ganz auf die jeweilige Fahrerlaubnis des Radfahrers an. Für normale Elektrofahrzeuge also Fahrräder mit einem elektronischen Hilfsantrieb mit einer Leistung bis max. 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit mit Motor-Unterstützung bis 25 km/h brauchen Sie keine Betriebserlaubnis. Sie werden behandelt wie normale Fahrräder, man braucht also weder Helm, noch Führerschein noch Versicherungsnachweis.
Der Antrieb muss automatisch abgeschaltet werden, wenn die Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird.
Der Motor des eBikes wird nur aktiv, wenn getreten wird, man kann nicht losfahren, wie mit einem Motorrad.