Elektrofahrräder Stiftung Warentest
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Hinweise und Tipps zu Elektrofahrräder Stiftung Warentest:
Ein Pedelec (zusammengesetztes Wort aus Pedal Electric Cycle) ist einfach ein Elektrofahrrad (E-Bike), bei dem der Fahrer beim treten von einem Elektroantrieb bzw. Elektromotor unterstützt wird. Dazu gehört natürlich eine elektronische Steuerung, die zum Beispiel verhindert, dass der Motor auch ohne treten das Fahrrad antreibt, den laut EU-Kraftfahrzeugrichtlinie gilt ein Pedelec als ein Fahrrad, wenn die Unterstützung des Motors ab 25 km/h abgeregelt wird und der Motor weniger als 250 Watt Leistung erzeugt. Ein solches Elektrofahrrad wird dann als Pedelec bezeichnet und ist somit versicherungsfrei und zulassungsfrei und zählt weiterhin als Fahrrad. S-Pedelecs verfügen über einen stärkeren Motor oder eine nicht limitierter Motorunterstützung und werden damit als Kleinkraftrad, Leichtkraftrad oder Motorrad eingestuft. Sie dürfen dann auch schneller unterwegs sein. viele ebikes lassen sich entsprechend auf höhere Geschwindigkeiten tunen (ebike tuning).
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